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Allgemeine Informationen zu der Burgergemeinde

 

Bei allen Aufgaben, welche von der Burgergemeinde wahrgenommen werden, steht das Wohl der Allgemeinheit im Vordergrund. Längerfristiges Denken steht für die Burgergemeinde an erster Stelle.

Die Burgergemeinde
Ist eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft und untersteht der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Als sogenannte Personengemeinde verfügt sie - im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden - weder über öffentlich-rechtliche Territorien noch über eine Steuerhoheit.

Entlastung der Einwohnergemeinde und des Kantons
Da die Burgergemeinde parteipolitisch unabhängig ist, kann sie ihre Aufgaben nach rein sachbezogenen Kriterien erfüllen. Zum Tragen kommt dies nicht zuletzt in den gerade heute vor grossen Herausforderungen stehenden Tätigkeitsschwerpunkten Umwelt- und Naturschutz.  Diese dienen direkt oder indirekt der Allgemeinheit.

Burgerrecht
Das Burgerrecht wird erworben nach den Bestimmungen von Art. 4; Art. 5; Art 6; Art.7; Art. 8 und Art. 9 des Einburgerungsreglements der Burgergemeinde Bellmund.

Was die Burgergemeinde macht
Gemäss der Verfassung des Kantons Bern (Art. 119) sowie dem bernischen Gemeindegesetz (Art. 112) setzt sich die Burgergemeinde zum Wohl der Allgemeinheit ein. Ihr stehen zudem die Verwaltung ihres Vermögens und schliesslich die Besorgung von Aufgaben, die ihr durch besondere Vorschriften übertragen wird, zu.

Aus der Geschichte

  • Der Ausscheidungsvertrag von 23. Juli 1858 sicherte der Burgergemeinde den rechtlichen Besitz der bis anhin bewirtschafteten und gepflegten Wälder und Felder und ordnet der Einwohnergemeinde die „Gemeindegüter mit örtlichem Zweck" zu.
  • Aufgrund diese Vertrages hat die Burgergemeinde der Einwohnergemeinde, unter anderem, das Schulhaus (das heutige Gemeindehaus) abgegeben. Die Burgergemeinde wurde verpflichtet, kostenlos Brennholz zum Heizen des damaligen Schulhauses zu liefern. Noch heute überweist die Burgergemeinde der Einwohnergemeinde einen alljährlichen Betrag an die Heizkosten des neuen Schulhauses. Im Weiteren unterstützt die Burgergemeinde die Senioren Ausfahrt mit einem Geldbetrag.
  • Auszug aus dem Buch „Bellmund, unsere Gemeinde", Kapitel 11 Burger und Burgergemeinde, Seiten 137 bis 154

Im Besitz der Burgergemeinde

  • 45 ha Wald
  • 17 ha Acker und Weideland
  • Forsthaus im Jensberg mit gedeckter Feuerstelle und Grill
  • Burgerhaus an der Lohngasse 70

Bellmunder Burgergeschlechter

  • Gnägi
  • Hartmann
  • Kessi
  • Läng
  • Christen
  • Wälti
  • Roth

Kulturelles
Die Burgergemeinde fördert und unterstützt bei speziellen Gelegenheiten auch die Dorfvereine und leistet einen jährlichen Beitrag an den Seniorenausflug.